Der Ehrenvorsitzende des ISHV und langjährige Vorsitzende des Verein Hirschmann Herr Dr. Georg Volquardts hat im August 2002 Richtlinien für Hundeführer auf Vorführungen und bei Prüfungen erstellt.
Wir stellen diese Richtlinien in Auszügen hier ein:
„...Zur gekonnten Führung unserer Hunde gehört aber zweifellos auch das handwerkliche Können, das sich darin zeigt, wie sich Hund und Führer darstellen und wie sie ihre jeweilige Aufgabe angehen. Wer in unseren Reihen Hannoversche Schweißhunde oder Bayerische Gebirgsschweißhunde führen darf, muss sich der hohen Verpflichtung bewusst sein, dass er damit nicht nur einer ethischen Verpflichtung nachkommen muss, sondern auch ein Kulturgut zu vertreten hat.
Unsere Schweißhunde sind ein Jahrhunderte altes kulturelles Erbe im Rahmen der Jagd. Dieses kulturelle Erbe zu bewahren heißt auch, es richtig zu handhaben und darzustellen. Der traditionell geprägte Umgang mit unseren Hunden gehört auch zum kulturellen Erbe.
...Brauchtumsgerecht zu arbeiten heißt nicht, in Dreispitz und Hängeseil wie unsere Vorderen auf die Jagd zu gehen. Aber es gibt Sitten und Gebräuche, die zu beachten sind, um erfolgreich sein zu können. Das gerechte, überlieferte Handwerk hat immer einen großen Erfahrungsschatz in sich, gewachsene Erfahrungen, die um des notwendigen Erfolges willen nicht ohne Not missachtet werden dürfen. Auf ein angemessenes Erscheinungsbild von Hund und Führer sowie seine gekonnte Präsentation darf der ISHV und dürfen seine Mitgliedsvereine nicht verzichten."
Allgemeine Forderungen:
Vom Schweißhundführer wird pünktliches Erscheinen erwartet.
Die Weisungen der Richter sind bindend.
Neben der Vorstellung eines gesunden, leistungsfähigen und gepflegten Hundes muss der Führer über die notwendigen körperlichen und handwerklichen Fähigkeiten verfügen, jeder anfallenden Forderung gerecht zu werden. Die Fähigkeit zu jeder Nachsuche auf eine gerechte Wildart muss gegeben sein. Die Ausrüstung hat den Anforderungen zu genügen.
Nachsuchenarbeit ist Jagd. Deshalb ist ein gültiger Jagdschein mitzuführen. Der Impfpass des Hundes als Nachweis seiner erfolgten Impfung ist erforderlich. Die vom Internationalen Schweißhundverband anerkannte Ahnentafel des Hundes mit dem ISHV-Leistungsstempel ist Voraussetzung zur Zulassung auf einer ISHV-Prüfung.
Ausrüstung:
Kleidung:
bei Vorführungen und Pfostenschauen
Jagdliche Kleidung, Forst- oder Berufsjägeruniform
Führung des Hundes am aufgedockten ledernen Schweißriemen und mit der Lederschweißhalsung, beides durch Schnalle verbunden.
im Nachsucheneinsatz
Wetterfeste, strapazierfähige Schutzkleidung mit Warnfarben, Schutzhandschuhe.
Geräte:
Mindestens 8 m langer Schweißriemen, die der Breite desselben der geführten Hunderasse entsprechend, entweder aus Leder oder auch aus farbigem Kunststoff, oder auch Verwendung eines Brustgeschirrs. Zusätzliche Warnhalsung mit Adresse. Möglichst auch ein Telemetriegerät.
Nachsuchenbüchse mit zugelassenem Kaliber auf Hochwild.
Als kalte Waffe Hirschfänger, Waidblatt, kräftiges und breites Waidmesser.
Eingehende Untersuchung des Anschusses nach Pirschzeichen, Sichern derselben, Erklären der vermuteten Schussverletzung und der beabsichtigten Arbeitsweise, Erläutern von Besonderheiten in der Arbeitsweise des Hundes.
Ansuche am Anschuss mit halbem Riemen, deutliches Verweisen des Anschusses. Freigeben des ganzen Riemens unter Zuspruch (im deutschsprachigen Raum bitte traditionell überlieferte Ausdrücke benutzen, wie z. B. „Such verwundt mein Hund – Lass sehen mein Hund – Der Hund hat Recht „).
Lob, Tadel und Zuspruch für den Hund sind zielgerichtet und unmittelbar anzuwenden.
Die Handhabung des Schweißriemens ist so vorzunehmen, dass dem Hund die größtmögliche Freiheit für seine Arbeit gegeben wird. Dieses geschieht durch wechselndes Freigeben und Wiederaufnehmen des Riemens mit beiden Händen.
An gefundenen Pirschzeichen ist in Abständen deutlich sichtbar zu verbrechen oder mit farbigem Papierband zu kennzeichnen, damit diese Zeichen schnell und sicher beim Neuansetzen gefunden werden können.
Auf das Verweisen des Hundes ist sehr zu achten. Das Verweisen ist nachdrücklich zu unterstützen.
Das Ablegen in der Fährte oder das Abtragen mit leichtem Anheben des Brustkorbes müssen dem Hund vertraut sein.
Schnallen nur nach Rücksprache der Richter und nur unmittelbar am angesuchten, kranken Stück.
Angehen des gestellten Stückes und Abgabe des Fangschusses grundsätzlich nur durch den Hundeführer.
Der Schweißhundführer sorgt für das gerechte Versorgen und Zur-Strecke-Legen, überreicht den Schützenbruch und sollte, wenn möglich, das Jagdhorn blasen. Der Hund bekommt einen Anteil vom Erlegerbruch.
1 - 7: Reihenfolge des Aufdockens
8: Aufgedockter Schweißriemen, breite Halsung mit Wirbel